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Gefahrstoffmanagement

Die Sicherheit und Gesundheit spielt beim Umgang mit Gefahrstoffen eine wichtige Rolle.

Der Umgang mit Chemikalien oder anderen Stoffen entpuppt sich gerade in vielen technischen Arbeitsbereichen öfters als Gefahrenquelle. Wer sich hier nicht an die vorgeschriebene Handhabung hält, muss mit Unfällen und möglicherweise schweren gesundheitlichen Folgen rechnen. Leistungsfähige Hilfsmittel wie Reiniger, Schmierstoffe und technische Sprays enthalten mitunter Stoffe, die für Mensch, Tier und Umwelt eine schädigende Wirkung haben können – besonders wenn versehentlich nicht richtig dosiert wird.

Auf Basis ihrer gefährlichen Eigenschaften werden die Gemische – man nennt sie Gefahrstoffe – gemäß der Gefahrstoffverordnung besonders eingestuft und sind kennzeichnungspflichtig. 

Zahlreiche Vorschriften und Empfehlungen helfen uns dabei, die eigene und die Gesundheit am Arbeitsplatz zu schützen. Allerdings kennt kaum jemand alle Gefahrstoffe und Sicherheitsbestimmungen.

Wie kennzeichnet man Gefahrstoffe? 

Wie transportiert und lagert man technische Hilfsstoffe und Reiniger sicher? 

Wie informiert und schützt man Mitarbeiter? 

Egal ob Sie Fragen zur Logistik, Verwendung oder Verarbeitung von technischen Hilfsstoffen haben – wir sind für Sie da! Wir übernehmen Verantwortung beim Umgang mit Gefahrstoffen und helfen Ihnen, die richtigen Maßnahmen zu treffen.

Imagebild - Gefahrenmanagement - REACH

REACH

REACH – das europäische Chemikalienrecht, welches im Jahr 2007 in Kraft getreten ist, bedeutet Regitsration, Evaluation and Authorisation of Chemicals, d. h. Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien.

Hintergrund dieser Verordnung ist die umfassendere Information über Risiken und Gefahrenquellen, die sich beim Umgang mit Gefahrstoffen ergeben. Dies soll ein höheres Schutzniveau für den Menschen, aber auch hinsichtlich der Natur gewährleisten. Wir möchten dafür Sorge tragen, dass die gesundheitlichen Belastungen für Sie auf ein Minimum reduziert werden.

Imagebild - Gefahrenmanagement - Kennzeichnung

Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Gefahrstoffe sind durch spezielle Kennzeichnungen als solche zu identifizieren. 

Durch die EG-Verordnung 1272/2008 (auch als GHS-oder CLP-Verordnung bekannt) ist die Gefahrstoffkennzeichnung geregelt. Ab dem 01.06.2015 ist die GHS-Kennzeichnung (u. a. bestehend aus Gefahrenpiktogrammen, H-und S-Sätzen) grundsätzlich anzuwenden. Die Verordnung soll gefährliche Chemikalien identifizieren und ihre Anwender über die jeweiligen Gefahren mit Hilfe von Standardsymbolen und -sätzen auf den Verpackungsetiketten und mit Hilfe von Sicherheitsdatenblättern informieren. Ziel des weltweit harmonisierten Systems ist, das Niveau des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt einheitlicher, transparenter und vergleichbarer zu machen.

Imagebild - Gefahrenmanagement - Lagerung

Lagerung von Gefahrstoffen

Insbesondere bei der Lagerung von brennbaren oder wassergefährdenden Stoffen sind hohe Sicherheitsanforderungen zu beachten. In dieser Hinsicht gilt es, verschiedene Vorschriften zu beachten, wie z. B.

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • VwVwS (Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe)

Wassergefährdende Stoffe unterteilt man in 3 Wassergefährdungsklassen (WGK):

  • WGK 1 (schwach wassergefährdend)
  • WGK 2 (deutlich wassergefährdend)
  • WGK 3 (stark wassergefährdend)

 

Sicherheitsdatenblätter

Für alle chemischen Produkte und Gefahrstoffe stellen wir Ihnen ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung. Darin stehen Hinweise für den sicheren Umgang mit gefährlichen Substanzen, sowie zu den jeweiligen Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt. 

In unserem eShop finden Sie das Sicherheitsdatenblatt im Bereich „Downloads“ auf der jeweiligen Produktseite.

Dokument - Gefahrenmanagement - Sicherheitsdatenblaetter

Betriebsanweisungen

Der Arbeitgeber ist lt. §14 GefStoffV verpflichtet, die Mitarbeiter über mögliche Gefahren im Umgang mit Gefahrstoffen zu informieren. Dazu dienen u. a. Betriebsanweisungen, aus denen Informationen zu Gefahren für Mensch und Umwelt, Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln, Verhalten im Gefahrfall udgl. hervorgehen. Betriebsanweisungen sind für biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe (bzw. gefährliche Zubereitungen) aber auch für Maschinen und technische Anlagen zu erstellen. Sie dienen der Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsrisiken. 

Dokument - Gefahrenmanagement - Betriebsanweisungen

Vorteile dieser Betriebsanweisungen sind:

  • Systematische Zusammenfassung der wichtigsten Betriebssicherheitsaspekte.
  • Unterweisungen werden einfacher, da in den Anweisungen in kurzer und prägnanter Form die wichtigsten Informationen aufgeführt sind.
  • Der Mitarbeiter kann jederzeit wichtige Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln nachlesen.
  • Höhere Rechtssicherheit für den Unternehmer/Vorgesetzten durch Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

Wichtig ist dabei, dass die Betriebsanweisungen betriebsspezifisch erarbeitet werden und durch die Unterschrift des Unternehmers/Vorgesetzten für die Mitarbeiter verbindlich werden. Sie sind somit auch arbeitsrechtlich von Bedeutung.

Haben Sie Fragen zum Thema Gefahrstoffmanagement? 

Kontaktieren Sie gerne direkt unser Gefahrstoffmanagement-Team. Wir helfen Ihnen gerne weiter! 

Mail: gefahrgut@technolit.de  |  Tel. + 49 66 48 69 0

Sicherheitsrelevante Dokumente 

der jeweiligen Produkte finden Sie in unserem Downloadbereich.

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